Luxemburg: Verschärfung der Vorschriften für Selbstanzeigen ab 01. Januar 2016
Die Vorschriften für Selbstanzeigen in Luxemburg sollen ab dem 01. Januar 2016 verschärft werden.
Insoweit liegt ein Gesetzesentwurf vor, der eine strafbefreiende Selbstanzeige („Voluntary Disclosure“ oder „repentir actif“) bis einschließlich 31. Dezember 2015 vorsieht.
Ab dem 01. Januar 2016 müssen neben den fälligen Steuerschulden weitere Strafzahlungen geleistet werden. Laut Gesetzesentwurf beträgt der zu zahlende Geldbetrag 10 % der hinterzogenen Steuern.
Für Selbstanzeigen, die ab dem 01. Januar 2017 eingereicht werden, ist die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 20 % der hinterzogenen Steuern vorgesehen.
Russland: Verlängerung des Selbstanzeigeprogramms bis 30. Juni 2016
Das Gesetz über die Kapital-Amnestie in Russland wurde laut Medienberichten bis zum 30. Juni 2016 verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist hiernach eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich.
Es steht jedoch noch nicht fest, ob eine Zurückführung der nicht deklarierten ausländischen Vermögenswerte oder Offshore-Gesellschaften nach Russland im Zuge einer Selbstanzeige notwendig sein wird.