Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 233a AO – BMF-Schreiben vom 14. Juni 2018 bezüglich Aussetzung der Vollziehung
14. Juni 2018
BMF-Schreiben
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 14. Juni 2018 ein Schreiben bezüglich der Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233a AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 veröffentlicht.