Neues BMF-Schreiben am 04. Januar 2018 betreffend Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG 2018
18. Januar 2018
BMF-Schreiben, Investmentsteuergesetz
Das BMF-Schreiben vom 4. Januar 2018 gibt den Basiszins bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erforderlich ist.