Geänderte Rechtsprechung zur schenkungsteuerlichen Behandlung der Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch
14. August 2017
Abfindung, BFH, Pflichtteilsverzicht, Schenkungsteuer
Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Für die Ermittlung der Steuerklasse und des Freibetrags für den Zuwendungsempfänger, also den Pflichtteilsberechtigten, ist somit das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser maßgeblich.