Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung mit Gemeinschaftsrecht bei Umzug in die Schweiz
Das FG Baden-Württemberg hatte sich unter dem Az. 2 K 2413/15 mit der Frage zu beschäftigen, ob der Wegzug eines Steuerpflichtigen in die Schweiz die sofortige Besteuerung eines Wertzuwachs von Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG nach sich ziehen würde.
Dem Kläger, der seit 2008 zu 50% an einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, verwehrte das Finanzamt die Stundungsmöglichkeit hinsichtlich des fiktiven Veräußerungsgewinns mit dem Hinweis darauf, dass eine Stundung nur bei einem Wegzug in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union möglich sei.
Der 2. Senat vertritt hingegen die Ansicht, dass sich der Kläger auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und der Schweiz über die Freizügigkeit (FZA) enthaltene Diskriminierungsverbot berufen könne. Die Rechtsprechung des EuGH zu den Grundfreiheiten sei auf die im FZA normierten Freizügigkeitsrechte im Verhältnis zur Schweiz übertragbar.
Das FG Baden-Württemberg legte daher mit Beschluss vom 14. Juni 2017 dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Frage vor, ob die sofortige Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des Wegzugs mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (Az. C-581/17).
Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung zu erwarten sein.