Panama Papers: Ermittlungen in Panama vorläufig eingestellt
Im April 2016 gelangten infolge eines Datenlecks Unterlagen einer Anwaltskanzlei in Panama ans Licht der Öffentlichkeit. Die insgesamt mehr als 11 Millionen Dokumente betrafen in erster Linie Offshore-Gesellschaften (Briefkastengesellschaften), die für unterschiedliche, auch illegale Zwecke eingesetzt werden können. Das bislang bedeutsamste Ereignis im Nachgang der Veröffentlichung war der Rücktritt des Ministerpräsidenten von Island, der über eine Beteiligung an einer Offshore-Gesellschaft stolperte. Außerdem kam es in einigen Ländern, darunter in Panama selbst, zur Einleitung von Ermittlungsverfahren.
Medienberichten zufolge wurden nun die Ermittlungen in Panama ausgesetzt. Den Hintergrund dieses Schrittes soll die Verfassungsbeschwerde eines von den Ermittlungen Betroffenen bilden. Es ist nun die Aufgabe des Obersten Gerichts in Panama, eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde und damit über den Fortgang oder die Einstellung der Ermittlungen zu fällen.
Die Veröffentlichung löste in verschiedenen Ländern Diskussionen über Steuervermeidungsstrategien sowie Mittel und Methoden zu deren Bekämpfung aus. Als eine zentrale Forderung in diesen Diskussionen kristallisierte sich die Einrichtung von Registern über wirtschaftlich Berechtigte an Offshore-Gesellschaften heraus. Diese Forderung reflektiert den internationalen Trend zur Herstellung von Transparenz im Steuerbereich.