Deutschland: Rechtsanwälte laut BFH-Urteil trotz Schweigepflicht zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung verpflichtet
30. November 2017
Auskunftsverweigerungsrecht, BFH, Bundesfinanzhof, Schweigepflicht, Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr, ZM, Zusammenfassende Meldung
Nach dem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 2017 (AZ XI R 15/15) müssen in Deutschland tätige Rechtsanwälte dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bei der Erbringung von Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland Zusammenfassende Meldungen (ZM) übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) eines jeden Leistungsempfängers anzugeben ist.