BMF-Schreiben zur ertragssteuerlichen Behandlung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 16. März 2021 eine Neufassung des bisherigen BMF-Schreibens vom 05. Oktober 2000 (BStBl I S. 1508) veröffentlicht:
Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 können Zinsen auf Steuernachforderungen gem. § 233a AO nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Demgegenüber führen jedoch Zinsen auf Steuererstattungen gem. § 233a AO beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung führt regelmäßig nicht zu einer sachlichen Unbilligkeit, da es sich um eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung handelt, dass private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind.