Banken und institutionelle Kunden
Die Finanzbranche ist im stetigen Wandel. Nur wem es gelingt, sich den ständig wechselnden Anforderungen und dem dauerhaften Gesetzgebungs- und Regulierungsdruck erfolgreich zu stellen, wird sich in einem kompetitiven Wettbewerbsumfeld durchsetzen. Entscheidend dabei ist, in rechtlichen und steuerlichen Belangen einen Partner an seiner Seite zu wissen, der Erfahrung darin besitzt, Lösungen für die branchenspezifischen Probleme zu entwickeln.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Kapitaleinkünfte und internationalen Finanzmärkte kennen wir die speziellen Anforderungen vom Back Office bis zum Endkunden. Als Antwort auf bestehende und künftige Herausforderungen bieten wir daher einen ganzheitlichen Beratungsansatz aus einer Hand, der steuerliches und rechtliches Know-How mit technischem Verständnis vereint.
Die Expertise bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften ist dabei eine unserer herausragenden Kernkompetenzen. Daher beraten wir Sie zu allen bankspezifischen Aspekten der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Gerne unterstützen wir Sie bei Kapazitätsengpässen auch mit erfahrenem Personal vor Ort.
Wir stehen Ihnen insbesondere für folgende Leistungen gerne zur Verfügung:
- Steuerliche Begutachtung komplexer Finanzinstrumente und Kapitalanlagen inkl. Kapitalmaßnahmen
- Schulungen für Bankmitarbeiter (sowohl für Kundenberater als auch im Back Office)
- Ermittlung und Bescheinigung der Besteuerungsgrundlagen nach deutschem Steuerrecht, § 5 InvStG für Investmentvermögen
- Ermittlung von historischen Daten analog § 5 InvStG bei intransparenten Fonds
- Begleitung bei der Umsetzung der geplanten Investmentsteuerreform
- Gutachten zu Spezialfragen des InvStG
- AIFM-StAnpG: Klassifizierung von Investmentvermögen
- Steuererklärungen bei Kapital-/Personen-Investitionsgesellschaften sowie Ermittlung möglicher Hinzurechnungsbeträge nach AStG
- Quellensteuerrückforderungen für Investmentfonds
- Steuerreporting für Kapitaleinkünfte nach deutschem Steuerrecht (aktuell und historisch), einschließlich Erträge aus Wertpapierleihe (§ 22 Nr. 3 EStG) und Privaten Veräußerungsgeschäften, z.B. Fremdwährungen, Kryptowährungen, Edelmetalle (§ 23 EStG)
- Unabhängige externe Qualitätskontrolle von Steuerreports für Banken und Dienstleister
- Beantwortung von Anfragen zu Steuerthemen und aktuellen Entwicklungen rund um das Reporting
- Erstellung von Fachkonzepten (z. B. Steuerreporting, Abgeltungsteuer AT, usw.) und Business-Rules
- Unterstützung bei deren technischer Umsetzung
- Durchführung von Systemtests und Audits bei bereits bestehenden Systemen
Für eine erste kostenfreie und unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Kontakt über die Niederlassung Zürich:
Zürich |
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Telefon | +41 44 20593-30 |
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